Unsere Plätze sind ab Samstag 09. Mai 2020 geöffnet. Bringt bitte eigenes Desinfektionsmittel mit, da wir nicht dauerhaft für Nachschub sorgen können.
Bei Fragen spreche Sie mich gerne an, am Platz oder per Email:
r-o-n-a-l-d.thoms@gmx.de
Emailadresse OHNE Bindestriche. Bitte beachten Sie, dass ich nicht jeden Tag antworten kann.
Drei Außenplätzen sind geöffnet.
Die Ausübung des Tennissports ist zu zweit (2 Spieler oder 1 Trainer + 1 Spieler) möglich. Mehr Personen sind nur erlaubt, wenn alle Personen aus einem Hausstand sind.
Folgende Massnahmen gelten in dieser Zeit auf unserer Anlage
In jedem Fall ist ein Gebot besonders zu berücksichtigen: Kommen – Spielen – Gehen! Verzichten Sie auf jegliche Handlungen, die Ihren Aufenthalt, neben dem eigentlichen Spiel, unnötig verlängern.
Grundlage § 2.2 der Verordnung der hessische Landesregierung zur SARS-Cov2-Pandemie (Inkrafttregung 2.Nov.2020).
Gez. Vorstand TC Rot-Weiss Bad Nauheim e.V.
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Ergänzende Erläuterungen zum DTB Corona-Informationen
Die vom DTB angeführten Vorschläge erfolgen unter der Prämisse, dass die durch die Bundesregierung, den Länderregierungen und den örtlichen Behörden vorgegebenen Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und deren Umsetzung zu beachten sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es hierbei zu länder- und regionalspezifischen Unterschieden kommen kann.
1. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
Aufgrund der derzeitigen Vorgaben insbesondere der Verhaltensregel, dass sich nur zwei Personen, die nicht aus dem gleichen Haushalt stammen, treffen sollen und das Abstandsgebot von 1,5 Meter besteht, geht der DTB momentan zu Beginn bei der Aufnahme des Tennisspiels vom Einzel aus (nachrichtlich : wurde dan auf Doppel erweitert). In Bezug auf die Austragung von Doppel sind die entsprechenden, sich fortlaufend ändernden Verhaltensregeln der jeweils zuständigen Behörden zu beachten.
2. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5 m) zu positionieren.
Die Bänke können z. B. rechts und links von der Netzpfosten oder gegenüberliegend aufgestellt werden.
3. Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet.
Aufgrund des Kontaktverbots können andere Begrüßungsformen, die keinen Körperkontakt nach sich ziehen wie z. B. Kopfnicken, indischer Gruß, gewählt werden.
4. Die Nutzung der Clubgaststätten richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Verordnungen für die Gastronomie.
5. Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu verwenden.
Die Beschaffung der Desinfektionsmittel für den Verein könnte sich ggfs. aufgrund von z. T. bestehenden Lieferengpässen punktuell schwierig gestalten. Wir bitten um Verständnis, dass weder der DTB noch die Landesverbände die Möglichkeit besitzen, eine zentrale Beschaffung und die anschließende Verteilung für bundesweit 9.000 Vereine zu organisieren.
6. Der Trainingsbetrieb und die Durchführung der Mannschaftsspiele erfolgen ebenfalls unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1 bis 5 genannten Bedingungen.
Wann und unter welchen Bedingungen Mannschaftswettspiele aufgenommen werden können, liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Landesverbände auf Grundlage der behördlichen Verordnungen.
DTB Info Stand: 20.04.2020
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